Lizenzvertrag
Lizenzvertrag TLSPilot
30. September 2026
1. Parteien und Geltungsbereich
Lizenzgeberin:
iTrain GmbH, Seefeld 4/5, 8716 Schmerikon, Schweiz, UID CHE-110.164.135 («Lizenzgeberin»).
Lizenznehmerin:
das Unternehmen, das TLSPilot erwirbt, herunterlädt, installiert oder nutzt oder im Shop ein Abonnement abschliesst («Kunde»). Der Vertrag richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer (B2B). Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Konsumentinnen und Konsumenten wird nicht eingeräumt und besteht nach diesem Vertrag nicht.
Dieser Vertrag regelt die Nutzung der Software TLSPilot und - soweit gebucht - das Jahresabonnement der jeweiligen kostenpflichtigen Edition. Er gilt für alle Editionen, einschliesslich Community.
2. Begriffsbestimmungen
Software: das Computerprogramm TLSPilot der Lizenzgeberin, einschliesslich der dem Kunden überlassenen Programmdateien, Dokumentation und Updates, in der jeweils lizenzierten Edition; bestimmt zum Ausstellen, Verteilen und Erneuern von Zertifikaten.
Edition: Community (unentgeltlich, Download) oder Standard, Professional, Enterprise bzw. Ultimate.
Abonnement / Abo: die entgeltliche Jahresnutzung einer kostenpflichtigen Edition, abgeschlossen über den Shop der Lizenzgeberin.
One-Time Key / Lizenzschlüssel: der von der Lizenzgeberin ausgegebene Schlüssel (namentlich im Format ITP), mit dem die Edition freigeschaltet wird.
ACME-CA: eine von der Software ansprechbare Zertifizierungsstelle nach ACME oder vergleichbarem Verfahren, namentlich Let's Encrypt, ZeroSSL oder eine ähnliche Stelle. Die Lizenzgeberin ist nicht selbst diese Zertifizierungsstelle; sie holt bzw. bezieht Zertifikate lediglich ab.
Enterprise-CA / TLSPilot-CA: eine von der Lizenzgeberin oder vom Kunden betriebene Zertifizierungsstelle, soweit die Edition das vorsieht.
Deployment-Ziel: ein System oder Dienst des Kunden, auf das die Software Zertifikate oder Schlüssel ausbringt (z. B. IIS, Dateisystem, Azure-Dienste, WinRM, SMB, SSH). Das Ziel gehört dem Kunden.
Health Check: die in der Software angezeigte Hilfsprüfung bzw. Statusanzeige zu einem Deployment-Ziel oder zu einem Zertifikat. Der Health Check ist eine Hilfsanzeige, keine Gewähr, Garantie oder Zusicherung über Zustand, Erreichbarkeit oder Sicherheit des Zielsystems.
Konfiguration: die durch den Kunden vorgenommene Einrichtung und Parametrierung der Software, namentlich in Settings, im Wizard (Initial Setup), über RBAC, über Microsoft-Entra-App-Registrierungen (einschliesslich des iTrain TLSPilot Setup Helpers), über Issuer, Deployment-Ziele und Health-Profile sowie vergleichbare Einstellungen. Die Konfiguration unterliegt dem Kunden.
Shop: der von der Lizenzgeberin für TLSPilot bereitgestellte Bestellweg auf tlspilot.com, namentlich Kartenzahlung über einen Merchant of Record und Bestellung per Rechnung (Direct).
Drittleistung: jede Leistung, Schnittstelle oder Verfügbarkeit einer ACME-CA, einer sonstigen CA Dritter oder eines Deployment-Ziels, die nicht von der Lizenzgeberin selbst als eigene Hosting- oder Betriebsleistung geschuldet wird.
3. Einräumung der Lizenz / kein IP-Übergang
Die Lizenzgeberin räumt dem Kunden eine nicht ausschliessliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, zeitlich
- bei Community: auf die Dauer der Nutzung,
- bei kostenpflichtiger Edition: auf die bezahlte bzw. freigeschaltete Abo-Periode
beschränkte Lizenz ein, die Software in der erworbenen Edition auf Systemen des Kunden zu installieren und für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
Mitgeliefert werden nur die Nutzungsrechte an der Software. Ein Abonnement ist die zeitlich befristete Nutzungslizenz plus die für die Edition ausgewiesenen Bezugsrechte (namentlich Updates während der Laufzeit), soweit im Shop so bezeichnet.
Nicht verkauft werden: Immaterialgüterrechte, Quellcode, Marken, das Recht zur Bearbeitung (ausser soweit zwingend gesetzlich erlaubt) oder irgendein Eigentum an der Software. Sämtliche Rechte verbleiben bei der Lizenzgeberin bzw. ihren Lizenzgebern.
4. Editionen und Leistungsumfang (Produktfakten, keine Ergebniszusage)
Der Funktionsumfang richtet sich nach der gewählten Edition und der jeweils aktuellen Produktbeschreibung der Lizenzgeberin. Angaben zu Editionen, Kontingenten («Caps») und Funktionen sind Produktfakten, keine Zusicherung eines bestimmten betrieblichen Ergebnisses (namentlich keine Zusage, dass ein bestimmtes Zertifikat ausgestellt, ein Ziel erreichbar oder eine Dritt-CA verfügbar ist).
Die Software dient dem Ausstellen, Verteilen und Erneuern von Zertifikaten. Bei ACME-CAs beschränkt sich die Rolle der Lizenzgeberin darauf, dass die Software Zertifikate abholt bzw. bezieht; die Lizenzgeberin ist nicht Zertifizierungsstelle. Bei Enterprise-CA / TLSPilot-CA ist Zertifizierungsstelle die Lizenzgeberin oder der Kunde, je nach Einrichtung durch den Kunden.
Community ist unentgeltlich und als Download verfügbar. Standard, Professional, Enterprise und Ultimate sind kostenpflichtige Editionen gegen Jahresabonnement über den Shop.
5. Drittleistungen (ACME-CA und Deployment-Ziele)
Stellt eine ACME-CA, namentlich Let's Encrypt, ZeroSSL oder eine vergleichbare Stelle, ihren Dienst ein, ändert ihn oder macht ihn unbrauchbar, so liegt darin keine Vertragsverletzung und kein Leistungsausfall der Lizenzgeberin. Dasselbe gilt, wenn ein Deployment-Ziel seine API, seinen Zugang oder seine Schnittstelle entzieht, ändert oder unbrauchbar macht.
Der Kunde hält die Lizenzgeberin für solche Ereignisse nicht schadenersatz- oder gewährleistungspflichtig. Die Lizenzgeberin ist nicht verpflichtet, jede Drittstelle oder jedes Ziel «am Leben zu erhalten» oder deren Verfügbarkeit, Frist oder Regelwerk zu gewährleisten. Es besteht keine Zusage zur Uptime, Erreichbarkeit oder unveränderten API von Let's Encrypt, ZeroSSL, anderen ACME-CAs oder von Systemen und APIs des Kunden.
Die Lizenzgeberin bemüht sich um einen Ersatz oder eine Schnittstellenanpassung im Wege eines Updates, nur soweit wirtschaftlich zumutbar. Ein Rechtsanspruch auf Fortbestand einer bestimmten Drittintegration besteht nicht.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt auf eigene Kosten und Gefahr bereit: funktionsfähige Zielsysteme, Netz- und Firewall-Freigaben, Zugangsdaten und Berechtigungen, DNS- und Validierungsvoraussetzungen der jeweiligen CA sowie die rechtliche Befugnis, Zertifikate für die betreffenden Namen und Systeme zu beantragen und auszubringen.
Fehler, Ausfälle oder Verzögerungen wegen fehlender oder unrichtiger Mitwirkung, wegen Kundenrichtlinien oder wegen Drittleistungen (Ziff. 5) hat die Lizenzgeberin nicht zu vertreten.
Die Konfiguration der Software (Ziff. 2) nimmt der Kunde selbst vor. Sie unterliegt dem Kunden und umfasst namentlich Settings, den Wizard (Initial Setup), RBAC, Microsoft-Entra-App-Registrierungen (einschliesslich des iTrain TLSPilot Setup Helpers), Issuer, Deployment-Ziele und Health-Profile sowie vergleichbare Einrichtungen.
7. Vergütung / Abonnement / Zahlungswege
Community ist unentgeltlich.
Kostenpflichtige Editionen werden als Jahresabonnement über den Shop bezogen. Preis, Währung, Laufzeit, Leistungsumfang und der Verlängerungsweg sind die im Shop vor Vertragsschluss ausgewiesenen Angaben.
Kartenzahlung. Kartenzahlung kann über einen Merchant of Record erfolgen. Dessen Bedingungen gelten für den Zahlungsvorgang, nicht anstelle dieses Vertrags. Eine Direktrechnung stellt die Lizenzgeberin. Softwarenutzung und Lizenz bleiben bei der Lizenzgeberin. Der One-Time Key bzw. die Lizenz wird nach erfolgreicher Zahlung ausgestellt.
Rechnungskanal (Direct, B2B). Bei Bestellung per Rechnung stellt die Lizenzgeberin den One-Time Key bzw. die Lizenz zusammen mit der Bestellbestätigung aus. Das Lizenz- und Abrechnungsjahr beginnt am Rechnungsdatum. Das Entgelt ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bis zur vollständigen Zahlung ist die Nutzung vorläufig. Wird das Entgelt nicht fristgerecht bezahlt, widerruft die Lizenzgeberin die Lizenz automatisch mit Wirkung für die Zukunft (Revoke); der Bestellstatus gilt nicht als bezahlt. Der Widerruf beendet das Nutzungsrecht, lässt die Zahlungspflicht für die offene Rechnung jedoch unberührt.
Verlängerung. Das Jahresabonnement verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Kunde nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf der laufenden Laufzeit in Textform kündigt. Rund 30 Tage vor Ablauf stellt die Lizenzgeberin automatisch eine Verlängerungsrechnung für das Folgejahr zu. Liegt keine fristgerechte Kündigung vor, ist diese Verlängerungsrechnung verbindlich. Wird das Entgelt bei Fälligkeit nicht bezahlt, widerruft die Lizenzgeberin die Lizenz automatisch mit Wirkung für die Zukunft; die Zahlungspflicht für die offene Rechnung bleibt unberührt.
Verlängerung bei Kartenzahlung (Paddle). Soweit der Kartenweg über Paddle (Paddle.com Market Ltd, London) als Merchant of Record läuft, verlängert sich das Abonnement durch automatische Kartenbelastung. Die Rechnung für diesen Weg stellt Paddle, nicht die Lizenzgeberin. Eine Verlängerungsrechnung der Lizenzgeberin ist dafür nicht erforderlich. Eine fehlgeschlagene Kartenbelastung wiederholt Paddle. Die Lizenz bleibt bestehen, bis Paddle das Abonnement beendet; danach widerruft die Lizenzgeberin die Lizenz mit Wirkung für die Zukunft. Das Paddle-Portal kann zusätzlich kündigen.
8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit dieser Vertrag sie nicht in gesetzlich zulässigem Umfang einschränkt.
Die Lizenzgeberin schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit von Drittleistungen (Ziff. 5) und kein bestimmtes Ergebnis der Zertifikatsausstellung oder -verteilung. Angaben zu Editionen und Funktionen sind Produktbeschreibungen, keine Garantie.
Die Software wird beim Kunden betrieben. Der Kunde ist für Betrieb, Sicherung, Zugriffsschutz und Updates auf seinen Systemen verantwortlich, soweit die Lizenzgeberin nicht ausdrücklich etwas anderes schuldet.
Der Health Check ist eine Hilfsanzeige und keine Gewähr, Garantie oder Zusicherung über Zustand, Erreichbarkeit oder Sicherheit des Zielsystems.
Die Konfiguration unterliegt dem Kunden. Sie begründet keine Gewähr der Lizenzgeberin für ein bestimmtes Ergebnis.
9. Haftung
Die Lizenzgeberin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und soweit eine Haftung nach zwingendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann (namentlich nach Produkthaftpflichtrecht).
Kein Haftungsausschluss und keine Haftungsbeschränkung dieses Vertrags erfasst Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Im Übrigen - soweit das schweizerische Recht den Ausschluss oder die Beschränkung zulässt, namentlich für leichte Fahrlässigkeit - gilt:
- Die Lizenzgeberin haftet nicht für fehlerhafte Health Checks und nicht für sonstige Softwarefehler oder Ausfälle der Software, namentlich bei Deployment, Erneuerung, Alarmierung und Statusanzeige.
- Die Haftung der Lizenzgeberin ist der Höhe nach auf den Erlass des Lizenzentgelts für das laufende Vertragsjahr (Laufjahr) der betroffenen Edition beschränkt. Ein weitergehender Schadenersatz, ein Erlass für Folgejahre und Folgeschäden sind ausgeschlossen. Bei kostenpflichtigen Editionen (Standard, Professional, Enterprise, Ultimate) ist erlassfähig nur das für das laufende Laufjahr geschuldete bzw. bereits entrichtete Lizenzentgelt dieser Edition. Ein Erlass begründet keine Rückzahlung oder Gutschrift für andere Jahre.
- Ziff. 5 bleibt vorbehalten (keine Haftung für Einstellung oder Änderung von ACME-CAs und Deployment-Zielen).
- Die Lizenzgeberin haftet nicht für Konfiguration und Fehlkonfiguration durch den Kunden, einschliesslich der in Ziff. 6 genannten Bereiche.
Community: Für die unentgeltliche Edition entsteht kein Lizenzentgelt. Ein Erlass kann daher keinen positiven Betrag ergeben. Soweit gesetzlich zulässig, besteht insoweit kein über den Erlass hinausgehender Schadenersatzanspruch (Höchstgrenze CHF 0 für jenes Laufjahr). Es wird kein fiktives Entgelt einer kostenpflichtigen Edition als Deckel unterstellt.
10. Datenschutz
Die Parteien beachten das schweizerische Datenschutzgesetz (nDSG). Soweit die Lizenzgeberin für den Shop, die Lizenzverwaltung oder den Support Personendaten bearbeitet, ist sie Verantwortliche im Sinne des nDSG; Einzelheiten stehen in der jeweils geltenden Datenschutzerklärung der Lizenzgeberin. Beim Shopkauf über einen Merchant of Record kann dieser Empfänger von Zahlungsdaten sein.
Auf Systemen des Kunden anfallende Daten (einschliesslich Zertifikats-, Schlüssel- und Zielsystemdaten) bearbeitet der Kunde in eigener Verantwortung. Die Lizenzgeberin erhält darauf keinen Zugriff, sofern der Kunde sie nicht selbst übermittelt.
11. Annahme und Einsicht
Dieser Vertrag kommt durch Annahme im interaktiven Setup zustande. Vor der Annahme wird dem Kunden der jeweils geltende Vertragstext angezeigt. Mit der Annahme bestätigt der Kunde, den Vertrag gelesen und akzeptiert zu haben.
Ein stilles (unbeaufsichtigtes) Setup zeigt keinen Annahme-Dialog und stellt daher keine Annahme dieses Vertrags dar. Der Setup-Assistent (Initial Setup) sowie die Eingabe eines One-Time Keys sind getrennte Schritte und begründen ebenfalls keine Annahme dieses Vertrags.
Der vollständige Vertragstext steht dem Kunden zur Einsicht vor Vertragsschluss auf tlspilot.com zur Verfügung (über Link oder PDF). Die verbindliche Annahme des Vertrags erfolgt gleichwohl im interaktiven Setup.
Schliesst der Kunde im Shop ein kostenpflichtiges Abonnement ab, muss er vor dem verbindlichen Bestellabschluss in zumutbarer Weise erkennen können, dass diese Lizenzbedingungen gelten, und sie einsehen können (Hinweis sowie Link, PDF oder Overlay). Die wesentlichen Vertragsinformationen - Anbieterin, Edition, Preis, Laufzeit und Zahlungsweg - werden vor dem verbindlichen Abschluss dargestellt; bei Kartenzahlung zusätzlich vor der Zahlung. Ein gesondertes gesetzliches Widerrufsrecht für Konsumentinnen und Konsumenten besteht nicht; dieser Vertrag richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer (B2B).
Bei der unentgeltlichen Community-Edition ohne Shop-Kauf erfolgt die Annahme allein im interaktiven Setup.
Im interaktiven Setup lautet der Annahmehinweis: «Mit der Installation oder der ersten Einrichtung von TLSPilot akzeptieren Sie den Lizenzvertrag der iTrain GmbH. Der geltende Vertragstext wird vor der Annahme angezeigt.»
12. Laufzeit / Kündigung / Widerruf der Lizenz
Community: auf unbestimmte Dauer; jede Partei kann die Nutzung jederzeit einstellen bzw. die Lizenz mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, wenn der Kunde diesen Vertrag verletzt.
Kostenpflichtige Edition: Die Laufzeit beträgt ein Jahr ab dem im Shop bzw. auf der Rechnung ausgewiesenen Beginn (Rechnungskanal: Rechnungsdatum). Verlängerung, ordentliche Kündigung und die Folgen der Nichtzahlung richten sich nach Ziff. 7. Ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
Nach Ende oder Widerruf der Lizenz stellt der Kunde die Nutzung ein und entfernt die Software, soweit nicht ein gesetzliches Archivierungsrecht entgegensteht. Bereits rechtmässig ausgestellte Zertifikate Dritter unterliegen den Bedingungen der jeweiligen CA, nicht einer Nachlizenz der Software.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Ausschluss CISG
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG / UN-Kaufrecht / Wiener Kaufrecht) wird ausgeschlossen.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Sitz der Lizenzgeberin in Schmerikon, Kanton St. Gallen. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
14. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Lizenzgeberin ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. An die Stelle der Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.