Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen - iTrain TLSPilot Setup Helper
Stand: 31. August 2026
Seefeld 4/5
8716 Schmerikon
Schweiz
UID CHE-110.164.135
E-Mail: tlspilot.support@itrain.ch
https://www.tlspilot.com · https://itrain.ch
Diese Bedingungen gelten für die Microsoft-Entra-App iTrain TLSPilot Setup Helper (Herausgeberin: iTrain GmbH, Publisher-Domain itrain.ch). Sie sind nicht der TLSPilot-Lizenzvertrag.
1. Was diese App ist
Der Setup Helper ist ein Konfigurationswerkzeug. Er läuft auf dem TLSPilot-Management-Host des Kunden. Eine berechtigte Person im Microsoft-Entra-Tenant des Kunden kann damit App-Registrierungen und Rechte einrichten, die TLSPilot braucht (namentlich Verzeichnisanmeldung / RBAC, Entra App Certificate, Entra Application Proxy).
Die iTrain GmbH liefert die Software. iTrain ist nicht Microsoft und betreibt den Entra-Tenant des Kunden nicht.
2. TLSPilot-Lizenz ist getrennt
Die Nutzung von TLSPilot selbst richtet sich nach dem Lizenzvertrag der iTrain GmbH. Die Annahme erfolgt in der interaktiven Installation. Den Vertragstext finden Sie unter Lizenzvertrag TLSPilot (auch als PDF).
3. Wer ihn nutzen darf
Den Helper darf nur nutzen, wen der Kunde berechtigt hat, sich an diesem Entra-Tenant anzumelden und dort App-Registrierungen anzulegen oder zu ändern. Für diese Berechtigung ist der Kunde verantwortlich.
4. Konfiguration unterliegt dem Kunden
Die Konfiguration von TLSPilot unterliegt dem Kunden. Das umfasst Settings, den Wizard, RBAC, Entra-App-Registrierungen (einschliesslich dieses Helpers), Issuer, Deployment-Ziele und Health-Profile. iTrain haftet nicht für Konfiguration und Fehlkonfiguration, soweit das schweizerische Recht den Ausschluss zulässt. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sind nicht ausgeschlossen. Zwingende Haftung bleibt unberührt.
5. Keine Ergebniszusage
Der Helper sagt nicht zu, dass eine bestimmte App-Registrierung, ein Grant, eine Anmeldung oder ein Deployment gelingt. Microsoft Entra, Graph und der Tenant des Kunden bleiben Dritt- bzw. Kundensysteme.
6. Recht
Es gilt schweizerisches Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen. Gerichtsstand: die Gerichte am Sitz der iTrain GmbH in Schmerikon, Switzerland; zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
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